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Tod, Beerdigung & Erbrecht

Aus Enzyklopaedia Artimear

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Erbrecht

Das Erbrecht in Falcon Crest ist durch das Primogenitursystem bzw. das Erstgeborenenrecht geregelt, welches besagt das der Erbe immer der älteste Sohn des Verstorbenen ist, bzw. falls dieser nicht vorhanden, der nächste männliche Blutsverwandte. Erst wenn kein Mann mehr in der Linie existiert, kann eine Tochter, Schwester oder Nichte erben.

Witwen erben in der Regel nichts, da diese mit der Eheschließung eine sogenanntes Wittum bzw. Morgengabe erhalten haben, welche als ihr Witwenvermögen gilt. Es kann jedoch in Ausnahmen vorkommen, dass eine Witwe das ganze Vermögen sowie den Besitz und die Titel ihres Mannes erbt, wenn ansonsten kein einziger Blutsverwandte des Verstorbenen mehr existiert.

Auch wenn diese Erbfolge generell berücksichtig wird, so gibt gelegentlich auch Ausnahmen. Zum Beispiel kann ein Lord, der nur eine Tochter besitzt bestimmen, dass diese Tochter sein Erbe antritt, obwohl rechtlich gesehen seine Brüder, bzw. seine Neffen vor der Tochter erbberechtigt wären. Dies ist jedoch seltener der Fall, da mit der Hochzeit der Tochter das Adelshaus automatisch zu dem Adelshaus ihres zukünftigen Mannes hinzugeführt wird. Auch ist es im Bürgertum nicht unüblich, dass ein Verstorbener in seinem Testament festhält, dass sein Besitz gerecht unter den verbliebenen Kinder aufgeteilt wird.

Während das Aussterben einer Familienlinie im Bürgertum kaum Aufsehen erzeugt und der Besitz simpel von der Stadt oder Gläubigern der Verstorbenen angenommen und weiterverkauft wird, so ist ein aussterbendes Adelshaus oft ein Ereignis von regem Interesse, zumindest unter dem übrige Adel. Auch unbedeutende Häuser haben oft noch ansprechenden Besitz und früher war jedes Haus auf die eine oder andere Art und Weise miteinander verwandt. Selbst jetzt noch, oder vielleicht sogar viel mehr als noch unter der Monarchie, heiraten manche Adelshäuser immer wieder ineinander ein, über mehrere Generationen hinweg. Wenn ein Adelshaus also ausstirbt entsteht oftmals ein regelrechter Wettstreit darum wer als erstes die direkte Verwandschaft zu dem verstorbenen Haus beweisen kann und den Besitz zu seinem eigenen hinzufügen darf.